Inhaltsübersicht
V. Innovation und Bildung

 

IV. Ökologische Modernisierung

1. Die ökologische Modernisierung für Arbeit und Umwelt

Die ökologische Modernisierung ist die große Chance, um die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und mehr Arbeit zu schaffen. Die neue Bundesregierung wird dafür sorgen, daß unser Land hierbei eine Vorreiterrolle einnimmt.

Wir orientieren uns am Leitbild der Nachhaltigkeit. Die Agenda 21 ist dafür unsere wichtigste Grundlage. Unser Ziel ist eine nachhaltige, das heißt wirtschaftlich leistungsfähige, sozial gerechte und ökologisch verträgliche Entwicklung. Die Entwicklung und Einführung neuer produktionsintegrierter und damit an den Ursachen der Umweltzerstörung ansetzender Technologien und Verfahren sowie innovativer Produkte und Dienstleistungen wird zur Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen.

Für den Schutz des Klimas wird die neue Bundesregierung in allen Bereichen die Anstrengungen verstärken. Sie bekräftigt das Ziel, insbesondere die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2005 gegenüber 1990 um 25 % zu reduzieren. Unser Ziel ist eine effiziente und umweltverträgliche Energieversorgung. Wir werden die erneuerbaren Energien verstärkt fördern, die Rahmenbedingungen schaffen, um den Energieverbrauch deutlich zu senken und so schnell wie möglich aus der Atomenergie aussteigen. Die Steigerung der Energie- und Ressourcenproduktivität erbringt neue wirtschaftliche Vorteile und erschließt wichtige Zukunftsmärkte. Sie führt zu Kostenentlastungen bei den privaten und öffentlichen Haushalten.

2. Umweltschutz: wirksam, effizient und demokratisch

Die neue Bundesregierung wird eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten Zielen erarbeiten. Dies geschieht im Dialog mit den wichtigen gesellschaftlichen Gruppen. Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie ist ein wichtiges Instrument zur Förderung ökologischer Innovationen wie auch zur Umsetzung der Agenda 21. Das Beratungswesen wird neu geordnet und gestrafft.
 

Das zersplitterte Umweltrecht wird in einem Umweltgesetzbuch zusammengeführt, um es effizienter und bürgernäher zu gestalten. Neben einer Reform des Ordnungsrechts werden dabei auch neue Instrumente der Umweltpolitik, wie wirtschaftliche Anreize und eine verstärkte Bürgerbeteiligung, einbezogen. Die Umweltverbände erhalten ein Verbandsklagerecht.

Das Instrument der freiwilligen Selbstverpflichtung stärkt das Umweltbewußtsein der Akteure. Sie können insbesondere in klar abgegrenzten Bereichen sinnvoll sein und zu effektivem Umwelthandeln beitragen, wenn die zu erreichenden Ziele und Zwischenziele eindeutig festgelegt und überprüfbar (Monitoring) sind und sie im Falle der Nichteinhaltung mit Sanktionen verbunden werden. Selbstverpflichtungen in dieser Form können auf geeignetem Gebiet Ordnungsrecht entbehrlich machen, z.B. als Vereinbarungen mit Unternehmen. Die Umwelthaftungspflicht wird entsprechend ausgebaut.

Die neue Bundesregierung wird das Bundesnaturschutzgesetz mit dem Ziel überarbeiten, die Flächennutzung künftig natur-, umwelt- und landschaftsverträglich zu gestalten, ein großflächiges Biotopverbundsystem mit ca. 10 % der Landesfläche zu schaffen, die Artenvielfalt zu schützen und die Verpflichtung zu einer flächendeckenden Landschaftsplanung aufzunehmen.

Der Ausverkauf von Schutzgebieten in den neuen Bundesländern wird unverzüglich gestoppt und ein Konzept zur Sicherung des nationalen Naturerbes erarbeitet.

Wir werden die ökologische Modernisierung zu einem Schwerpunkt einer neuen Technologie- und Industriepolitik machen.

Die Anforderungen für die Einleitung von Abwasser in Gewässer müssen dem Stand der Technik entsprechen.

Im Bodenschutz muß der Vorsorgegedanke ein stärkeres Gewicht erhalten. Dafür wird u.a. der Entwurf der Bodenschutz- und Altlastenverordnung überarbeitet und ein Konzept zur Entsiegelung und Renaturierung von Flächen einbezogen.

Zur Verbesserung der Luftqualität werden wir dafür sorgen, daß der Stand der Technik umgesetzt wird. Die Sommersmogverordnung wird novelliert.

Die neue Bundesregierung wird die chemiepolitischen Empfehlungen der Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt" so weit wie möglich umsetzen.

Die neue Bundesregierung wird mit der Kreislaufwirtschaft Ernst machen. Wir werden den Aufbau von Stoffkreisläufen in der industriellen Produktion und eine ökologische Gestaltung von Produkten fördern. Dies umfaßt eine sinnvolle Regelung für die Verwertung von Altautos und den gesamten Bereich des Elektronikschrotts. Die Verpackungsverordnung mit dem System des Grünen Punktes wird ökologisch und ökonomisch sinnvoll umgestaltet.

Zur Abfallvermeidung und Stärkung der Produktverantwortung sind vor allem ökonomische Anreize notwendig. Wo diese versagen, werden in Zusammenarbeit mit den Ländern entsprechende Instrumente entwickelt.

Durch eine eindeutige Abgrenzung von Verwertung und Beseitigung wird sichergestellt, daß umweltschädliche Billigentsorgung unterbleibt (u.a. unter Tage). Die neue Bundesregierung wird Wettbewerb, Vielfalt und Innovation stärken, um ökologische Ziele in der Abfallwirtschaft durchzusetzen, die mechanisch-biologische Verfahren einschließen. Um Kostensteigerungen bei der Abfallentsorgung für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden, werden wir an der Steuerbefreiung kommunaler Entsorgungsunternehmen unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben festhalten.

Die Altlastensanierung in den neuen Bundesländern wird in vollem Umfang gesichert und neu strukturiert.

Die modernen Methoden der Bio- und Gentechnologie sind in der Grundlagenforschung und angewandten Forschung weltweit etabliert, ihr Einsatz in der Medizin, wo sie die Entwicklung und Produktion neuer Impfstoffe und Medikamente ermöglichen, findet wachsende Akzeptanz. Biotechnologische Verfahren eröffnen auch neue Möglichkeiten und Chancen bei der umweltfreundlichen Umweltsanierung und können dazu beitragen, Schadstoffe in unbedenkliche Stoffe umzuwandeln oder durch unbedenkliche Produkte zu ersetzen. Nach wie vor ist das Ausmaß notwendiger Gefahrenabwehr und Risikovorsorge umstritten, insbesondere in der Landwirtschaft und im Lebensmittelbereich wird auch der gesellschaftliche Nutzen kritisch hinterfragt. Die neue Bundesregierung wird die verantwortbaren Innovationspotentiale der Bio- und Gentechnologie systematisch weiterentwickeln. Alternative Verfahren und Strategien müssen dabei einen angemessenen Raum erhalten.

  • Der Vorrang des Schutzes von Mensch und Umwelt muß im deutschen und europäischen Gentechnikrecht gewährleistet werden.
  • Wir werden uns für den Erhalt der biologischen Vielfalt und angemessene Sicherheitsvorschriften in den weltweiten Verhandlungen zum Biosafety-Protokoll einsetzen
  • Freilandversuche und das Inverkehrbringen müssen wegen der langfristigen Auswirkungen des Anbaus transgener Pflanzen in einem Langzeit-Monitoring wissenschaftlich begleitet werden.
  • Die Risiko- und Sicherheitsforschung werden wir verstärken; negative Auswirkungen beim Einsatz von Antibiotika-Resistenz-Genen müssen verhindert werden.
  • Die Zuständigkeit für Genehmigungen bei der Freisetzung und beim Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen wird überprüft.
  • Wir werden die Erforschung der sozialen, ethischen und rechtlichen Folgen der Anwendung moderner biologischer und gentechnischer Verfahren am Menschen, insbesondere bei der Erforschung des menschlichen Genoms, zu einem Schwerpunkt machen.
  • Wir werden den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor genetischer Diskriminierung insbesondere im Bereich der Kranken- und Lebensversicherung gewährleisten.
  • Durch eine entsprechende Kennzeichnung werden wir sicherstellen, daß gentechnikfreie Produkte und Verfahren für die Verbraucherinnen und Verbraucher klar erkennbar sind.

Deutschland wird sich bei internationalen Umweltschutzvereinbarungen für anspruchsvolle Umweltqualitätsziele einsetzen und Umwelthandlungsziele einbringen, die international abgestimmte Schritte auch auf einem längerfristigen Pfad mit geeigneten Instrumenten ermöglichen und damit positive Auswirkungen auf den internationalen Wettbewerb haben. Wir streben eine größere Harmonisierung der Umweltvorschriften in der Europäischen Union auf hohem Niveau an. Wir wollen internationale Vereinbarungen gegen Umweltdumping.

3. Moderne Energiepolitik

3.1. Zukunftsfähige Energieversorgung sicherstellen

Die neue Bundesregierung wird eine zukunftssichere, umweltverträgliche und kostengerechte Energieversorgung sicherstellen. Erneuerbare Energien und Energieeinsparung haben dabei Vorrang; dazu gehört auch ein 100.000-Dächer-Programm.

Die Umstrukturierung der Energieversorgung muß den technologischen, ökologischen und energiewirtschaftlichen Erfordernissen Rechnung tragen. Wegen ihrer großen Sicherheitsrisiken mit der Gefahr unübersehbarer Schäden ist die Atomkraft nicht zu verantworten. Deshalb wird die neue Bundesregierung alles unternehmen, die Nutzung der Atomkraft so schnell wie möglich zu beenden.

Noch in diesem Jahr wird die neue Bundesregierung zu Gesprächen über einen neuen Energiekonsens einladen. Gemeinsam mit der Energiewirtschaft sollen die Weichen gestellt werden für den Weg zu einem neuen, zukunftsfähigen Energiemix ohne Atomkraft.

Die neue Bundesregierung wird die Entwicklung zukunftsfähiger Energieversorgungssysteme und wirksame Maßnahmen zur Energieeinsparung fördern. Sie ist der Überzeugung, daß der Einstieg in neue Energiestrukturen von wachsender wirtschaftlicher Dynamik gekennzeichnet sein wird, die durch eine Neugestaltung des Energierechts noch befördert werden wird. Dabei geht es insbesondere um einen diskriminierungsfreien Netzzugang durch eine klare rechtliche Regelung und die Schaffung und Sicherung fairer Marktchancen für regenerative und heimische Energien und eine gerechte Verteilung der Kosten dieser zukunftsfähigen Energien. Die neue Bundesregierung wird den Kohlekompromiß von 1997, der betriebsbedingte Kündigungen ausschließt, umsetzen.

Die neue Bundesregierung wird sich gemäß ihrem Grundsatz "Vorrang der Einsparung vor der Erzeugung" mit einem breiten Maßnahmenbündel der Förderung von Einspartechnologien widmen, nicht zuletzt auch angesichts der großen Exportchancen.

Die neue Bundesregierung wird die Hemmnisse beseitigen, die heute noch eine verstärkte Nutzung regenerativer Energien und den breiteren Einsatz der Kraft-Wärme-Koppelung behindern.

Die neue Bundesregierung wird Instrumentarien entwickeln, die zur Anpassung der Strompreise in den neuen Ländern an das Westniveau führen.

3.2. Ausstieg aus der Atomenergie

Der Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie wird innerhalb dieser Legislaturperiode umfassend und unumkehrbar gesetzlich geregelt. Dazu vereinbaren die Koalitionsparteien folgendes schrittweises Verfahren.

In einem ersten Schritt wird als Teil des 100-Tage-Programms eine erste Änderung des Atomgesetzes mit folgendem Inhalt eingebracht:

  • Streichung des Förderzwecks
  • Einführung einer Verpflichtung zur Sicherheitsüberprüfung, vorzulegen binnen eines Jahres
  • Klarstellung der Beweislastregelung bei begründetem Gefahrenverdacht
  • Beschränkung der Entsorgung auf die direkte Endlagerung
  • Aufhebung der Atomgesetz-Novelle von 1998 (mit Ausnahme der Umsetzung von EU-Recht)
  • Erhöhung der Deckungsvorsorge.

Im zweiten Schritt wird die neue Bundesregierung die Energieversorgungsunternehmen zu Gesprächen einladen, um eine neue Energiepolitik, Schritte zur Beendigung der Atomenergie und Entsorgungsfragen möglichst im Konsens zu vereinbaren. Die neue Bundesregierung setzt sich hierfür einen zeitlichen Rahmen von einem Jahr nach Amtsantritt.

Als dritten Schritt wird die Koalition nach Ablauf dieser Frist ein Gesetz einbringen, mit dem der Ausstieg aus der Kernenergienutzung entschädigungsfrei geregelt wird; dazu werden die Betriebsgenehmigungen zeitlich befristet. Der Entsorgungsnachweis wird angepaßt.

Zur Entsorgung vereinbaren die Koalitionsparteien folgendes:

  • Die Koalitionsparteien sind sich einig, daß das bisherige Entsorgungskonzept für die radioaktiven Abfälle inhaltlich gescheitert ist und keine sachliche Grundlage mehr hat. Es wird ein nationaler Entsorgungsplan für die Erblast der radioaktiven Abfälle erarbeitet.
  • Für die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle reicht ein einziges Endlager in tiefen geologischen Formationen aus.
  • Zeitlich zielführend für die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle ist die Beseitigung hochradioaktiver Abfälle etwa im Jahr 2030.
  • An der Eignung des Salzstocks in Gorleben bestehen Zweifel. Daher soll die Erkundung unterbrochen werden und weitere Standorte in unterschiedlichen Wirtsgesteinen auf ihre Eignung untersucht werden. Aufgrund eines sich anschließenden Standortvergleichs soll eine Auswahl des in Aussicht zu nehmenden Standorts getroffen werden.
  • Die Einlagerung radioaktiver Abfälle in Morsleben wird beendet. Das Planfeststellungsverfahren bleibt auf die Stillegung beschränkt.
  • Grundsätzlich hat jeder Betreiber eines Atomkraftwerks am Kraftwerkstandort oder in der Nähe Zwischenlagerkapazitäten zu schaffen. Bestrahlte Kernbrennstoffe dürfen nur dann transportiert werden, wenn am Kraftwerk keine genehmigten Zwischenlagerkapazitäten existieren und dies vom Kraftwerksbetreiber nicht zu vertreten ist. Die Zwischenlager werden nicht zum Zweck der Endlagerung genutzt.

4. Effiziente und umweltgerechte Verkehrspolitik

Wir wollen ein Verkehrssystem, das die Mobilität aller Menschen flächendeckend und umweltverträglich gewährleistet. Verkehrsinvestitionen sind für nachhaltiges Wachstum unverzichtbar. Die Arbeitsplatzchancen der Mobilitätswirtschaft werden genutzt.

Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands von zentraler Bedeutung. Die Investitionen in Verkehrswege und Umschlagplätze sind deshalb zur Umsetzung der ökonomischen und ökologischen Ziele in ein umfassendes Verkehrskonzept zu integrieren, das die Voraussetzungen für die Verlagerung möglichst hoher Anteile des Straßen- und Luftverkehrs auf Schiene und Wasserstraßen schafft.

Der Bundesverkehrswegeplan ist in diesem Sinne zügig zu überarbeiten. Dies gilt für die zu aktualisierenden Verkehrs- und Preisprognosen, die Bewertungsmaßstäbe, die verkehrsträgerübergreifenden Integrationseffekte und für die Sicherstellung der Finanzierbarkeit einschließlich der Folgekosten.

Bis zum Abschluß der Überprüfung des Bundesverkehrswegeplanes wird es bei im Bau befindlichen Maßnahmen keine Bauunterbrechung geben. Bereits vergebene Aufträge werden ausgeführt.

An der Priorität für den Aufbau Ost wird festgehalten. Das schließt die Prüfung von Alternativen zu bisherigen Vorhabenplanungen, wie die "Mitte-Deutschlandbahn" (Kassel-Erfurt-Chemnitz-Dresden-Görlitz) und die "Sachsen-Magistrale" (Chemnitz-Plauen-Nürnberg), ausdrücklich ein.

Die besonderen Anforderungen an Mobilität gerade im ländlichen Raum werden berücksichtigt.

Die Bahnreform muß zum Erfolg geführt werden. Dafür sind faire und vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für alle Verkehrsträger herzustellen und vorhandene Benachteiligungen der Bahn insbesondere bei den Wegekosten zu beseitigen. Wir werden die europa- und wettbewerbsrechtlich zulässigen und finanzierbaren Möglichkeiten zur Senkung der Trassenpreise nutzen. Ein fairer, diskriminierungsfreier Wettbewerb auf der Schiene wird durch geeignete Maßnahmen gewährleistet. Um die Modernisierung des Schienennetzes voranzutreiben, streben wir an, die Investitionsmittel für Straße und Schiene schrittweise anzugleichen. Wir werden dafür sorgen, daß die gesetzlich festgelegten Mittelanteile für Schienen-Nahverkehrsprojekte bestimmungsgemäß eingesetzt werden.

Die öffentlichen Verkehrssysteme müssen zuverlässiger, schneller, behindertengerechter und attraktiver werden; den besonderen Belangen von Frauen ist Rechnung zu tragen. Eine Qualitätsoffensive für den ÖPNV setzt den Erhalt der Regionalisierungsmittel sowie eine dauerhaft gesicherte Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) voraus.

Die Magnet-Schwebebahn Transrapid ist eine hochentwickelte Technologie. Grundlage für die Realisierung des Projekts sind die Vereinbarungen im Eckpunktepapier zwischen dem Bund, der Deutschen Bahn AG und der Industrie vom April 1997. Darüber hinaus gehende Kosten hinsichtlich Investition und Betrieb wird der Bund nicht übernehmen. Unabhängig von der Strecke Hamburg-Berlin soll die Perspektive hinsichtlich der Weiterentwicklung und Anwendung der Magnetschwebetechnik in Deutschland – gegebenenfalls über eine andere Referenzstrecke – offengehalten werden.

Es ist ein Gesamtkonzept für einen modernen, umweltverträglichen Individualverkehr zu erarbeiten. Dazu gehören folgende Elemente: Verbesserung der Kraftstoffqualität, Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, strenge Abgasgrenzwerte, insbesondere für Lkw, und Einführung des 3-Liter-Autos.

Der Schutz vor Verkehrslärm, besonders während der Nachtruhe, wird auf eine verbesserte gesetzliche Grundlage gestellt. Im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung ist aus dem Schienenbautitel ein Sonderprogramm Lärmschutz für Härtefälle an bestehenden Schienenstrecken aufzulegen.

Wir wollen die Verkehrssicherheit verbessern. Dazu werden wir den Städten und Gemeinden durch eine Novellierung der StVO größere Spielräume zum besseren Schutz von Fußgängern und Radfahrern sowie zur Reduzierung der Geschwindigkeiten in geschlossenen Ortschaften eröffnen und uns dazu an den verkehrspolitischen Forderungen des Deutschen Städtetages orientieren.

Zur Bekämpfung des Alkohols am Steuer als einer der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr werden die Rechtsfolgen der jetzigen 0,8 Promille-Grenze ab 0,5 Promille angewandt.

Zur Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen für alle Verkehrsträger auf den europäischen Transportmärkten wollen wir die Harmonisierungsdefizite im Bereich der Steuer- sowie der technischen und Sozialvorschriften beseitigen. Dadurch wird die internationale Marktposition der deutschen Verkehrsunternehmen im Straßen- und Schienengüterverkehr sowie der Binnenschiffahrt gestärkt. Vollzugs- und Kontrolldefizite bezüglich bestehender Rechtsvorschriften werden abgebaut und die Kontrolldichte insbesondere hinsichtlich von Gefahrguttransporten verstärkt. Das Sicherheitskonzept für Gefahrguttransporte wird verbessert.

Wir werden an einer umfassenden und umweltgerechten Lösung des Transitproblems für den gesamten Alpenraum aktiv mitwirken.

Der Einsatz der Verkehrstelematik in Deutschland und in der EU wird vorangetrieben mit dem Ziel des schrittweisen Aufbaus eines kompatiblen Telematiksystems mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten, z.B. für City- und Fernverkehrslogistik, für integrierte Transportketten, telematische Zugleitsysteme, verbesserte Fahrgastinformation sowie Stauvermeidung.

Zur gerechten Anlastung der Wegekosten wird die zeitabhängige LKW-Vignette möglichst frühzeitig durch eine fahrleistungsabhängige elektronische Gebührenerhebung ersetzt. Dies trägt auch zur Verlagerung von Güterverkehrsanteilen auf Schiene und Schiff bei.

Die Rahmenbedingungen für den kombinierten Verkehr werden verbessert.

Der Luftverkehr ist zur Sicherung der Mobilität notwendig. Deutschland wird an der Entwicklung des Weltluftverkehrs weiterhin beteiligt bleiben. Gleichzeitig gilt es, die ökologischen Belastungen zu vermindern. Kurzstreckenverkehr gehört auf die Schiene, nicht in die Luft. Die Verknüpfung der Verkehrsträger muß deshalb weiter verbessert werden.

Die bestehenden Flughafenplanungen müssen im Zusammenwirken von Ländern und Bund aufeinander abgestimmt werden, um eine bessere Kooperation zu erreichen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen.

Wir werden uns auf EU-Ebene nachdrücklich für eine Kerosin-Besteuerung im innereuropäischen Luftverkehr und für die Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung im grenzüberschreitenden Luftverkehr einsetzen.

5. Ländliche Räume stärken – Landwirtschaft sichern

Die neue Bundesregierung wird die ländlichen Räume stärken und die Landwirtschaft auf der Grundlage einer reformierten EU-Agrarpolitik mit ihren unterschiedlichen Strukturen in Ost und West sichern.

Die neue Bundesregierung plädiert im Rahmen der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für eine Grünlandprämie, im Bereich Milch für das Lieferrechtsmodell insbesondere zur Sicherung der Grünlandstandorte und für einen Ausbau der Agrarumweltmaßnahmen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft einschließlich der vor- und nachgelagerten Bereiche ist gleichzeitig zu stärken. Der ländliche Raum und die Landwirtschaft sind in das Bündnis für Arbeit mit einzubeziehen.

In der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz werden der Bereich Vertrags-Naturschutz und Ökologischer Landbau erweitert und Regionale Verarbeitung und Vermarktung aufgenommen. Die Investitionsförderung wird nach Einkommenshöhe gestaffelt, von flächengebundener Tierhaltung abhängig gemacht und gleichberechtigt Nebenerwerbslandwirten geöffnet. Das Absatzfondsgesetz wird reformiert und auch auf regionale und ökologische Produkte ausgerichtet.

Die Finanzierung und Qualität der Verbraucherberatung wird gesichert.

Die neue Bundesregierung setzt sich für ein europaweites Verbot von antibiotisch wirksamen Futtermittelzusatzstoffen und Leistungsförderern ein und wird ggf. eine nationale Regelung erlassen.

Die neue Bundesregierung setzt sich für eine Stärkung der Verbraucherinteressen durch qualitativ hochwertige Lebensmittel ohne bedenkliche Rückstände ein. Zur Reduzierung des Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatzes wird die Forschung und Beratung intensiviert.

Die neue Bundesregierung tritt für eine befriedigende Altschulden-Regelung und die Schaffung von Planungssicherheit für die ostdeutsche Landwirtschaft hinsichtlich der Verlängerung der Pachtverträge sog. volkseigener Flächen ein.

Nachwachsende Rohstoffe werden in der Markteinführung in den Bereichen Bauen und Wohnen, Pflanzöle und Biomassen verstärkt gefördert.

Die neue Bundesregierung setzt sich für eine deutliche Ausdehnung des Ökologischen Landbaus ein, vorrangig durch Absatz- und Vermarktungsförderung. Im Bereich der Forschungsförderung und Ressortforschung werden die Bereiche umwelt- und tiergerechte Erzeugung verstärkt.

Die neue Bundesregierung wird eine Initiative zur Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz und zur Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen auch auf europäischer Ebene ergreifen. Sie wird die Tiertransportzeiten nachhaltig verkürzen und die Tierhaltungsverordnungen im Sinne artgerechter Tierhaltung verbessern.

Zur Stärkung der flächengebundenen Tierhaltung wird die neue Bundesregierung eine Neuabgrenzung zur gewerblichen Tierhaltung und den Abbau diesbezüglicher rechtlicher Privilegien für die gewerbliche Tierhaltung prüfen.

Die neue Bundesregierung wird sich für eine Prüfung und zukunftsweisende Neugestaltung der Organisationen der agrarsozialen Sicherung einsetzen.

Die im Besitz des Bundes befindlichen Wälder werden auf naturnahe Waldwirtschaft umgestellt.

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